Hinweise zur Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV haben Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, bis zum 12. Lebensjahr einen Anspruch auf Notbetreuung
während der planmäßigen Unterrichtszeiten der Schule.
In diesem Fall handelt es sich allerdings tatsächlich nur um eine Betreuung, die Kinder können hier z.B. die Aufgaben für den Distanzunterricht erledigen und werden
dabei beaufsichtigt.
Bitte teilen Sie uns telefonisch (Sekretariat der Schule täglich zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr) jeweils zwei Tage vor der Nutzung der Notbetreuung Ihren Bedarf
mit.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung